Hallo liebe Zuhörer. Im heutigen Medcast dreht sich alles um rechtliche Fragen in der Chirurgie.
Viel Spaß!
Jeder ärztliche Eingriff stellt gesetzlich eine Körperverletzung dar. Dazu zählen nicht
nur invasive, sondern auch schon diagnostische Maßnahmen. Doch warum ist es trotzdem möglich,
dass jeden Tag Millionen von Operationen durchgeführt werden? Dazu muss man wissen,
dass einige Kriterien erfüllt sein müssen, um eine invasive Therapie auch juristisch zu
rechtfertigen. Als erstes Kriterium für eine Operation ist hier zu nennen, dass der Eingriff
indiziert sein muss. Das sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Wer ein gesundes, schmerzloses
Knie hat, der braucht kein künstliches Kniegelenk. Wenn eine ärztliche Maßnahme nicht indiziert ist,
so ist sie sittenwidrig. Ebenso wichtig ist es, die Einwilligung des Patienten für die
Maßnahme zu haben. Denn im Zweifel entscheidet der Patient, welche Operation er sich zutraut
und inwieweit er den Ärzten vertraut. Bei diesem Kriterium gibt es jedoch eine nicht unwichtige
Ausnahme. Bei einer lebensbedrohlichen Situation, wie zum Beispiel nach einem schweren Autounfall,
bei dem der Patient ins Koma fällt, ist natürlich keine Einwilligung nötig. Der Patient wird dies
den Ärzten sicherlich danken, wenn er wieder zu Bewusstsein kommt. Diese Ausnahme nennt man auch
den rechtfertigenden Notstand. Das nächste Kriterium ist eigentlich auch selbstverständlich. Der
Eingriff muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen. Nach den Regeln der ärztlichen Kunst nennt
man auch Lege artis. Dass eine Herzoperation heute nicht mehr wie vor 30 Jahren durchgeführt wird,
ist denke ich auch klar. Welche Voraussetzungen müssen für eine Indikation zur Operation gegeben
sein? Als erstes steht die Diagnostik. Wenn eine Diagnose besteht, kann eine Indikation gestellt
werden. Welche Arten von Indikationen gibt es? Man kann die Indikationen für eine Operation nach
ihrer Dringlichkeit aufteilen. Die dringlichste Indikation ist die Notfallindikation, wie beispielsweise
bei einem Erortenaneurysmer. Hier ist der Patient vital bedroht und es darf zu keinem weiteren
Aufschub durch eventuell sinnlose Diagnostik kommen. Dann gibt es die dringliche Indikation. Hier
sollte in absehbarer Zeit ein Eingriff erfolgen, da es sonst zu lebensbedrohlichen Zuständen
kommen kann. Und schließlich gibt es natürlich die elektive Indikation, die am häufigsten vorkommt.
Hier gibt es keinen Zeitdruck. Der Termin für den Eingriff kann in Ruhe geplant und alle
Vorkehrungen getroffen werden. Beispiel hierfür ist ein Hüftgelenksersatz. Eine Einteilung der
Indikation gibt es noch. Man unterscheidet auch zwischen einer absoluten und einer relativen
Indikation. Bei einer absoluten Indikation ist der Eingriff in jedem Fall notwendig,
um eine Verschlimmerung zu verhindern. Bei einer relativen Indikation hingegen könnte
der Eingriff zu einer höheren Lebensqualität führen, er ist aber nicht zwingend nötig.
Eine weitere Voraussetzung für eine Operation ist die Aufklärung vor jedem Eingriff. Im Idealfall
sollte sich der Arzt dafür auch wirklich Zeit nehmen. Eine ausführliche Aufklärung braucht
mehr als fünf Minuten und sollte nicht zwischen Tür und Angel passieren. Wichtig ist, dass der
Arzt dem Patienten natürlich die Diagnose mitteilt. In den meisten Fällen ist der Patient darüber
aber auch schon früher informiert worden. Es sollten Ziele und Nutzen der Operation erklärt
werden und der Ablauf des Eingriffs. Trotz Aufklärung zur Operation kann es auch immer sein,
dass der Patient nicht mit der Art des Eingriffs einverstanden ist oder noch Zweifel hat. Deshalb
sollte der aufklärende Arzt auch immer mögliche Alternativbehandlungen aufzeigen. Auch die jeweilige
Prognose bei jeder Behandlungsoption sollte erläutert werden. Bei jeder Aufklärung sollte auch das Risiko
erläutert werden, das nach ärztlicher Meinung besteht, wenn die Operation nicht durchgeführt wird.
Leider kann bei einer Operation immer etwas schiefgehen. Weil man Schäden durch eine Operation
aber nicht vorhersehen kann, ist es unumgänglich, den Patienten bei der Aufklärung über allgemeine
und spezifische Komplikationen zu informieren. Auch über eine mögliche Erweiterung des Eingriffs
bei unvorhersehbaren Situationen während der Operation sollte der Patient Bescheid wissen.
Bei intraoperativer Planänderung ist der Patient vermutlich in Narkose und kann nicht mehr weiter
aufgeklärt werden. Wichtig! Es gibt einen Zeitrahmen, wie lange vor der Maßnahme der
Patient aufgeklärt werden muss. Im Normalfall geht es nicht, den Eingriff direkt nach der
Aufklärung durchzuführen. Bei einem geplanten Eingriff muss dem Patienten mindestens 24 Stunden
Presenters
Theresa Lippert
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:07:50 Min
Aufnahmedatum
2017-08-15
Hochgeladen am
2017-08-15 13:25:29
Sprache
de-DE
Was darf der Chirurg?